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Der schulärztliche Dienst (SÄD), der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den zugeteilten Schulen. Er stellt den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Schülerinnen und Schüler sicher und trägt zu möglichst guten gesundheitlichen Lernvoraussetzungen bei. Dabei hat er einzelne Kinder und Jugendliche ebenso im Blick wie die Schule als Ganzes.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
Organisiert und überwacht wird der SÄD von der Schulbehörde. Die Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion führt gemeinsam mit der Bildungs- und Kulturdirektion die Oberaufsicht über den SÄD. Der Kantonsärztliche Dienst ist Kontaktstelle für fachliche, administrative, rechtliche und praktische Fragen zum schulärztlichen Dienst.
Diese Vorgaben sind gemäss Volksschulgesetz VSG, Art. 59, und der Verordnung über den schulärztlichen Dienst BSG430.41-Verordnung über den schulärztlichen Dienst SDV.
Die Schularztuntersuchung findet jährlich einmal im Frühling statt. Sie wird bei den Kindern von der Basisstufe 2 und der 4. Klasse durchgeführt.
Die Eltern werden von der Schule angeschrieben, per wann die Untersuchung stattfindet. Die Schule Meinisberg kooperiert mit dem Hausärztezentrum in Orpund.
Selbstverständlich können Ihr Kind auch bei Ihrem Hausarzt untersuchen und behandeln lassen.
Weiter führende Informationen und Formulare finden Sie hier.
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule Meinisberg (sekretariat@schule-meinisberg.ch).