LEHRPLAN 21

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Der Lehrplan 21 legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule in der deutschsprachigen Schweiz fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er orientiert Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogischen Hochschulen und die Lehrmittelschaffenden über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen.


Die obligatorische Schulzeit ist neu in 3 Zyklen unterteilt:


1.Zyklus: Kindergarten bis 2. Klasse

2.Zyklus: 3 bis 6. Klasse

3.Zyklus: 7. bis 9. Klasse


Der Lehrplan 21 beschreibt das, was Schülerinnen und Schüler im Verlauf der obligatorischen Schulzeit lernen, in Form von Kompetenzen. Um eine Kompetenz zu erwerben, braucht es drei Dinge:


Wissen: Das Wissen und Verstehen, das ich zum Lösen einer Aufgabe benötige.


Können: Die Fähigkeit und Fertigkeit, das Wissen praktisch zu nutzen

und anzuwenden, so dass ich die Aufgabe lösen kann.


Wollen: Die Bereitschaft, Haltung und Einstellung, Wissen und Können

zu erwerben und anzuwenden.



Allgemeine Hinweise und Bestimmungen zum Lehrplan 21


Der kantonsspezifische Lehrplanteil «Allgemeine Hinweise und Bestimmungen» AHB dient als Grundlage für die Schul- und Unterrichtsorganisation sowie für die Schulentwicklung. Er umfasst kantonale Vorgaben und rechtliche Bestimmungen, die in den Schulen umgesetzt werden müssen (z.B. Lektionentafel, Beurteilung) und bietet hilfreiche Informationen und Orientierungshilfen für Lehrpersonen, Schulleitungen und Gemeinden.